Externe Fachkraft für UVV-Prüfung berät und unterstützt Ihr Unternehmen
UVV ist die Abkürzung für die Unfallverhütungsvorschriften, die von den Berufsgenossenschaften aufgestellt werden. Sie sind von gewerblichen Unternehmen, die bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern versichert sind, verpflichtend einzuhalten bzw. umzusetzen.
Die UVV sind Bestandteil der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die unter den Aspekten des Arbeitsschutzrechts allgemein die Nutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen regelt. Insbesondere sind in den UVV definiert, wie technische Arbeits- und Betriebsmittel so einzusetzen sind, dass ihr Betrieb sicher erfolgt und Anwender sowie Kunden und Besucher des Unternehmens sich keinen vermeidbaren Risiken aussetzen.
Die UVV-Prüfung steht jedes Jahr an
Betreiber von Arbeitsmitteln und/oder überwachungsbedürftigen Anlagen müssen dafür sorgen, dass diese mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen oder von einer befähigten Person geprüft werden. Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung können für bestimmte Geräte die Abstände zwischen zwei Prüfungen auch verkürzt oder vergrößert werden. Bei einer UVV-Prüfung muss der jeweilige Zustand so in schriftlicher Form dokumentiert werden, dass er auch später nachvollziehbar ist. Wird die Verpflichtung zur UVV-Prüfung ignoriert, können Bußgelder verhängt werden.
Die UVV-Prüfung ersetzt nicht Wartungsvorgaben des Herstellers und kann auch nicht durch eine allgemeine Herstellerwartung ersetzt werden.
Was wird bei der UVV-Prüfung gecheckt?
Arbeitsmittel können durch Benutzung oder Korrosion verschleißen und dabei Gefahrenpotenzial entwickeln. Auch Beschädigungen oder der Einsatz von für die Aufgabe ungeeigneten Arbeitsmitteln können eine Gefährdung für Mitarbeitende darstellen. Die UVV-Prüfung von Arbeitsmitteln soll solche Gefahrenquellen aufdecken und entschärfen, um Arbeitsunfällen vorzubeugen.
Unter anderem erfolgt im Rahmen der UVV-Prüfung die
- Prüfung auf Verschleiß, zum Beispiel Bremsbeläge, Bremsscheiben, Kupplungen, Rollen, Räder, Lager, Tragmittel und mehr
- Prüfung von Sicherheitseinrichtungen wie Notbefehlseinrichtungen (Not-Aus), Warneinrichtungen, Verriegelungen, Bewegungsbegrenzungen oder Lastkontrolleinrichtungen
- Prüfung auf korrekte Funktion von sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Schalteinrichtungen, Hub- und Zugvorrichtungen, Lenkungen und Bremsen
- Prüfung auf Einsatz geeigneter Arbeitsmittel für die Aufgabe: Ist beispielsweise ein Kran geeignet, um einen Arbeitskorb anzuheben?
Welche Arbeits- und Betriebsmittel werden überprüft?
Der UVV-Prüfung unterliegen alle technischen Arbeits- und Betriebsmittel. Dazu zählen beispielsweise alle Elektrogeräte – ob mit Stecker oder ortsfest mit Kabel angeschlossen – sowie die komplette Elektroinstallation.
Zudem werden Fahrzeuge überprüft, Leitern, Tore und Brandschutztüren, Regale, Medizingeräte sowie persönliche Schutzausrüstungen.
Wer darf die UVV-Prüfung als Sachkundiger durchführen?
Als Sachkundiger für die UVV-Prüfung gilt man nicht durch Selbsteinschätzung, sondern muss entsprechende Kenntnisse nachweisen.
Sachkundige für die UVV-Prüfung können eine fachliche und produktbezogene Ausbildung im zu prüfenden Arbeitsfeld nachweisen, ergänzt durch praktische Erfahrung. Zudem sind sie vertraut mit den Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemeinen Regeln der Technik (DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und technische Regeln der EU-Mitgliedstaaten).
In der Betriebssicherheitsverordnung wird neben dem Sachkundigen auch die „befähigte Person“ definiert. Eine befähigte Person ist demnach eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Wann empfiehlt sich ein externer Sachkundiger für die UVV-Prüfung?
Gerade in kleineren Unternehmen ist oft niemand im Unternehmen vorhanden, der die Anforderungen an einen Sachkundigen oder eine befähigte Person erfüllt. Der Aufwand, sich die nötigen Fachkenntnisse anzueignen, wäre viel zu hoch, wenn diese jährlich nur für wenige Stunden genutzt würden. Auf eine UVV-Prüfung umgerechnet, ergäben sich sehr hohe Kosten, die mit einem externen Sachkundigen spürbar gesenkt werden können.
Bei einem externen Sachkundigen können Sie nicht nur sicher sein, dass dieser jederzeit die aktuell gültigen Voraussetzungen erfüllt und die Vorschriften kennt. Zudem bringt er wertvolles Praxiswissen aus zahlreichen Fallbeispielen in Ihr Unternehmen, das hilft, Ihre Abläufe und Organisation effizient zu optimieren.
Diese Aufgaben übernehmen wir als externe Sachverständige bei der UVV-Prüfung
Die technische Prüfung von Arbeitsmitteln erfolgt entsprechend gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben. Stefahr erledigt die UVV-Prüfung für Ihr Unternehmen zuverlässig, effizient und kostengünstig. Dabei achten wir darauf, die Abläufe im Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Unter anderem werden wir tätig bei der
- UVV-Prüfung von Leitern und Tritten
- UVV-Prüfung von Türen, Toren und Feststellanlagen
- UVV-Prüfung von Flurförderzeugen und deren Anbaugeräten (z. B. Gabelhubwgen, Mitgängerflurförderzeuge, Stapler)
- UVV-Prüfung von Fahrzeug-Hebebühnen, Grubenhebern und Hubtischen
- UVV-Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
- UVV-Prüfung von Gerüsten
- UVV-Prüfung von Behältern (z. B. Mulden, Wechselbrücken, Container, Presscontainer)
- UVV-Prüfung von Zurrmitteln
- UVV-Prüfung von Lastaufnahmemitteln
- UVV-Prüfung von Parksystemen (z. B. Doppelparker)
- UVV-Prüfung von Geräten der Instandhaltung (z.B. Flüssigkeitsstrahler, Werkstattpressen und Unterstellböcke)
- Prüfung von Grab- und Gedenksteinen
Nutzen Sie unsere Expertise – kostenlos
Welche Verpflichtungen ergeben sich für Ihr Unternehmen durch die UVV-Prüfung? Was muss wie oft geprüft werden? Und wo stecken Sparpotenziale?
Lassen Sie uns über Ihre Situation rund um die UVV-Prüfung sprechen und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Oder schicken Sie eine E‑Mail an: