Externer Gefahrgutbeauftragter berät und unterstützt Ihr Unternehmen

Es gibt über 3300 Ma­te­ria­lien, die bei der Be­för­de­rung als Ge­fahr­gut klas­si­fi­ziert wer­den. Wenn Ihr Un­ter­neh­men als Her­stel­ler, Händ­ler, Ein­käu­fer oder Lo­gis­ti­ker mit sol­chen Ge­fahr­gü­tern zu tun hat, muss si­cher­ge­stellt sein, dass mit den Ge­fahr­gü­tern vor­schrifts­mä­ßig um­ge­gan­gen wird.

Dazu ge­hört, dass ent­spre­chende Si­cher­heits­vor­keh­run­gen ge­trof­fen wer­den und alle in­vol­vier­ten Mit­ar­bei­ter die Ri­si­ken ken­nen und über den rich­ti­gen Um­gang mit dem Ge­fahr­gut in­for­miert sind. Der Ge­setz­ge­ber ver­pflich­tet zu die­sen Maß­nah­men fast alle Un­ter­neh­men, die Ge­fahr­gut her­stel­len, la­gern, ver­pa­cken, ver­la­den oder befördern.

Wann benötigen Sie einen Gefahrgutbeauftragten?

Un­ter­neh­men, die im grö­ße­ren Stil an der Be­för­de­rung ge­fähr­li­cher Gü­ter be­tei­ligt sind, sind ver­pflich­tet, schrift­lich ei­nen Ge­fahr­gut­be­auf­trag­ten zu be­stel­len. Die be­auf­tragte Per­son muss ei­nen Grund­lehr­gang der In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer ab­sol­viert und eine Prü­fung be­stan­den ha­ben. Der Schu­lungs­nach­weis gilt nur fünf Jahre und muss dann er­neu­ert wer­den. Da der Auf­wand im Hin­blick auf Zeit und Kos­ten sehr hoch ist, stellt für viele Un­ter­neh­men der ex­terne Ge­fahr­gut­be­auf­tragte die sinn­vol­lere Lö­sung dar.

Das kann ein Gefahrgutbeauftragter für Sie tun

Als ex­ter­ner Ge­fahr­gut­be­auf­trag­ter bie­ten wir Ih­nen Prü­fungs- und Be­ra­tungs­dienst­leis­tun­gen nach dem Ge­fahr­gut­be­för­de­rungs­ge­setz (GG­BefG) und der Ge­fahr­gut­be­auf­trag­ten-Ver­ord­nung (GbV).

Wir hel­fen Ih­nen, ent­spre­chende Schutz­maß­nah­men zu er­grei­fen, um Ge­fähr­dun­gen von Mensch und Um­welt zu ver­mei­den. Das sind ei­nige un­se­rer Leis­tun­gen rund um die Ge­fahr­gut­recht­li­che Be­treu­ung von Un­ter­neh­men für den Ver­kehrs­trä­ger Straße ent­spre­chend Ge­fahr­gut­be­auf­tra­gen­ver­ord­nung (GbV), GGVSEB und ADR:

  • Über­wa­chung der Ein­hal­tung von Vor­schrif­ten zur Be­för­de­rung ge­fähr­li­cher Güter
  • An­zei­gen von Pro­ble­men, die Ein­fluss auf die Si­cher­heit der Ge­fahr­gut­be­för­de­rung haben
  • Schrift­li­che Auf­zeich­nun­gen über durch­ge­führte Kon­trol­len und Über­wa­chun­gen an­le­gen (müs­sen min­des­tens 5 Jahre auf­be­wahrt wer­den und sind Über­wa­chungs­be­hör­den auf Ver­lan­gen vorzulegen)
  • Be­ra­tung bei al­len Tä­tig­kei­ten im Zu­sam­men­hang mit der Be­för­de­rung ge­fähr­li­cher Güter
  • Er­stel­lung des Jah­res­be­richts (Ge­fahr­gut­be­richts) für die Unternehmensleitung
  • Er­stel­lung der Un­fall­be­richte an Un­ter­neh­mens­lei­tung und zu­stän­dige Be­hör­den nach Unfällen/​Zwischenfällen
  • Durch­füh­rung von Un­ter­wei­sun­gen und Schu­lun­gen der Be­tei­lig­ten (Un­ter­wei­sung Gefahrgut)

Nutzen Sie unsere Expertise – kostenlos

Wel­che Ver­pflich­tun­gen er­ge­ben sich für Ihr Un­ter­neh­men durch die Ge­fahr­gut­ver­ord­nung? Was muss wie oft ge­prüft wer­den? Und wo ste­cken Sparpotenziale?

Las­sen Sie uns über Ihre Si­tua­tion rund um die Ge­fahr­gut­be­för­de­rung spre­chen und nut­zen Sie un­sere lang­jäh­rige Er­fah­rung. Das Erst­ge­spräch ist kos­ten­los.

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