Externer Gefahrgutbeauftragter berät und unterstützt Ihr Unternehmen
Es gibt über 3300 Materialien, die bei der Beförderung als Gefahrgut klassifiziert werden. Wenn Ihr Unternehmen als Hersteller, Händler, Einkäufer oder Logistiker mit solchen Gefahrgütern zu tun hat, muss sichergestellt sein, dass mit den Gefahrgütern vorschriftsmäßig umgegangen wird.
Dazu gehört, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden und alle involvierten Mitarbeiter die Risiken kennen und über den richtigen Umgang mit dem Gefahrgut informiert sind. Der Gesetzgeber verpflichtet zu diesen Maßnahmen fast alle Unternehmen, die Gefahrgut herstellen, lagern, verpacken, verladen oder befördern.
Wann benötigen Sie einen Gefahrgutbeauftragten?
Unternehmen, die im größeren Stil an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sind verpflichtet, schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Die beauftragte Person muss einen Grundlehrgang der Industrie- und Handelskammer absolviert und eine Prüfung bestanden haben. Der Schulungsnachweis gilt nur fünf Jahre und muss dann erneuert werden. Da der Aufwand im Hinblick auf Zeit und Kosten sehr hoch ist, stellt für viele Unternehmen der externe Gefahrgutbeauftragte die sinnvollere Lösung dar.
Das kann ein Gefahrgutbeauftragter für Sie tun
Als externer Gefahrgutbeauftragter bieten wir Ihnen Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV).
Wir helfen Ihnen, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt zu vermeiden. Das sind einige unserer Leistungen rund um die Gefahrgutrechtliche Betreuung von Unternehmen für den Verkehrsträger Straße entsprechend Gefahrgutbeauftragenverordnung (GbV), GGVSEB und ADR:
- Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter
- Anzeigen von Problemen, die Einfluss auf die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung haben
- Schriftliche Aufzeichnungen über durchgeführte Kontrollen und Überwachungen anlegen (müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden und sind Überwachungsbehörden auf Verlangen vorzulegen)
- Beratung bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Erstellung des Jahresberichts (Gefahrgutberichts) für die Unternehmensleitung
- Erstellung der Unfallberichte an Unternehmensleitung und zuständige Behörden nach Unfällen/Zwischenfällen
- Durchführung von Unterweisungen und Schulungen der Beteiligten (Unterweisung Gefahrgut)
Nutzen Sie unsere Expertise – kostenlos
Welche Verpflichtungen ergeben sich für Ihr Unternehmen durch die Gefahrgutverordnung? Was muss wie oft geprüft werden? Und wo stecken Sparpotenziale?
Lassen Sie uns über Ihre Situation rund um die Gefahrgutbeförderung sprechen und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Oder schicken Sie eine E‑Mail an: