Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden
Sie führen ein Unternehmen in Dresden und brauchen jemanden, der die gesetzliche Betreuungspflicht im Arbeitsschutz zuverlässig übernimmt, ohne dass Sie eine eigene Fachkraft einstellen müssen?
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens in Dresden als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Rechtssicher nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, praxisnah und kostenoptimiert.
Arbeitssicherheit in Dresden – was Unternehmen wissen müssen
Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeitenden ist in Deutschland verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Das regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2.
Für viele kleine und mittelständische Betriebe in Dresden ist eine fest angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Lösung: eine externe Fachkraft, die nach tatsächlichem Aufwand beauftragt wird und alle Pflichten rechtssicher erfüllt.
Robert Stephan ist seit Jahren in der Region tätig und kennt die Branchen in Dresden, Meißen, Radebeul, Coswig, Pirna, Freital, Riesa und Großenhain – von Handwerk und Produktion über Verwaltung bis zu Logistik und Gesundheitswesen.
Diese Leistungen erbringt Stefahr für Ihr Dresdner Unternehmen
Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Stefahr übernimmt Grund und betriebsspezifische Betreuung – von der regelmäßigen Begehung über die Dokumentation bis zur Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss. Alles was das Gesetz fordert, kein überflüssiger Aufwand.
Gefährdungsbeurteilung
Ob Büro, Werkstatt oder Produktionshalle – Stefahr erstellt und aktualisiert die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Dresdner Betrieb. Auf Wunsch auch für besondere Anforderungen wie psychische Belastung, Gefahrstoffe oder Maschinen nach BetrSichV.
Arbeitsschutzunterweisungen
Jährliche Pflichtunterweisungen Ihrer Mitarbeitenden – praxisnah, verständlich und mit korrekter Dokumentation. Auch themenspezifische Schulungen zu PSA, Brandschutzverhalten oder Arbeitsstättenregeln.
Brandschutzbeauftragter
Stefahr übernimmt auch die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten in Ihrem Dresdner Unternehmen – Brandschutzkonzept, Evakuierungsplan und Brandschutzunterweisung aus einer Hand.
Gefahrgutbeauftragter
Unternehmen die Gefahrgut transportieren oder lagern, benötigen einen bestellten Gefahrgutbeauftragten. Stefahr übernimmt diese Funktion und hält Sie konform mit ADR und GGVSEB.
Nutzen Sie unsere Expertise – kostenlos
Welche Vorteile hat Ihr Unternehmen durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit? Mit welchem Umfang sollten Sie planen? Und wo stecken Sparpotenziale?
Lassen Sie uns über Ihre Situation rund um Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sprechen und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Oder schicken Sie eine E‑Mail an: