Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden

Sie füh­ren ein Un­ter­neh­men in Dres­den und brau­chen je­man­den, der die ge­setz­li­che Be­treu­ungs­pflicht im Ar­beits­schutz zu­ver­läs­sig über­nimmt, ohne dass Sie eine ei­gene Fach­kraft ein­stel­len müssen?

Wir über­neh­men die si­cher­heits­tech­ni­sche Be­treu­ung Ih­res Un­ter­neh­mens in Dres­den als ex­terne Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit. Rechts­si­cher nach ASiG und DGUV Vor­schrift 2, pra­xis­nah und kostenoptimiert.

Arbeitssicherheit in Dresden – was Unternehmen wissen müssen

Je­des Un­ter­neh­men mit min­des­tens ei­nem Mit­ar­bei­ten­den ist in Deutsch­land ver­pflich­tet, eine si­cher­heits­tech­ni­sche Be­treu­ung si­cher­zu­stel­len. Das re­gelt das Ar­beits­si­cher­heits­ge­setz (ASiG) in Ver­bin­dung mit der DGUV Vor­schrift 2.

Für viele kleine und mit­tel­stän­di­sche Be­triebe in Dres­den ist eine fest an­ge­stellte Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit wirt­schaft­lich nicht sinn­voll. Die Lö­sung: eine ex­terne Fach­kraft, die nach tat­säch­li­chem Auf­wand be­auf­tragt wird und alle Pflich­ten rechts­si­cher erfüllt.

Ro­bert Ste­phan ist seit Jah­ren in der Re­gion tä­tig und kennt die Bran­chen in Dres­den, Mei­ßen, Ra­de­beul, Cos­wig, Pirna, Frei­tal, Riesa und Gro­ßen­hain – von Hand­werk und Pro­duk­tion über Ver­wal­tung bis zu Lo­gis­tik und Gesundheitswesen.

Diese Leistungen erbringt Stefahr für Ihr Dresdner Unternehmen

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Ste­fahr über­nimmt Grund und be­triebs­spe­zi­fi­sche Be­treu­ung – von der re­gel­mä­ßi­gen Be­ge­hung über die Do­ku­men­ta­tion bis zur Teil­nahme am Ar­beits­schutz­aus­schuss. Al­les was das Ge­setz for­dert, kein über­flüs­si­ger Aufwand.

Gefährdungsbeurteilung

Ob Büro, Werk­statt oder Pro­duk­ti­ons­halle – Ste­fahr er­stellt und ak­tua­li­siert die Ge­fähr­dungs­be­ur­tei­lung für Ih­ren Dresd­ner Be­trieb. Auf Wunsch auch für be­son­dere An­for­de­run­gen wie psy­chi­sche Be­las­tung, Ge­fahr­stoffe oder Ma­schi­nen nach BetrSichV.

Arbeitsschutzunterweisungen

Jähr­li­che Pflicht­un­ter­wei­sun­gen Ih­rer Mit­ar­bei­ten­den – pra­xis­nah, ver­ständ­lich und mit kor­rek­ter Do­ku­men­ta­tion. Auch the­men­spe­zi­fi­sche Schu­lun­gen zu PSA, Brand­schutz­ver­hal­ten oder Arbeitsstättenregeln.

Brandschutzbeauftragter

Ste­fahr über­nimmt auch die Funk­tion des ex­ter­nen Brand­schutz­be­auf­trag­ten in Ih­rem Dresd­ner Un­ter­neh­men – Brand­schutz­kon­zept, Eva­ku­ie­rungs­plan und Brand­schutz­un­ter­wei­sung aus ei­ner Hand.

Gefahrgutbeauftragter

Un­ter­neh­men die Ge­fahr­gut trans­por­tie­ren oder la­gern, be­nö­ti­gen ei­nen be­stell­ten Ge­fahr­gut­be­auf­trag­ten. Ste­fahr über­nimmt diese Funk­tion und hält Sie kon­form mit ADR und GGVSEB.

Nutzen Sie unsere Expertise – kostenlos

Wel­che Vor­teile hat Ihr Un­ter­neh­men durch eine ex­terne Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit? Mit wel­chem Um­fang soll­ten Sie pla­nen? Und wo ste­cken Sparpotenziale?

Las­sen Sie uns über Ihre Si­tua­tion rund um Ar­beits­schutz und Ge­sund­heits­schutz spre­chen und nut­zen Sie un­sere lang­jäh­rige Er­fah­rung. Das Erst­ge­spräch ist kos­ten­los.

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+49 172 7790702

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